Bundesregierung formuliert neue Klimaziele

Die Klimaziele für Deutschland hat die Bundesregierung nun nachgeschärft. Gründe sind das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, in dem das Klimagesetz von 2019 als unzureichend gerügt. Das Urteil bringt enormen Schwung in die Energiewende.

Deutschland hat verbindliche Emissionsziele beschlossen und seine Klimaziele angehoben. Statt wie zuvor geplant bis 2050, soll bis 2045 Klimaneutralität erreicht werden. Dies geht aus dem verschärften Klimaschutzgesetz hervor, dass das Bundeskabinett am 12. Mai beschlossen hat und das von einem Maßnahmenpaket, dem „Klimapakt Deutschland“, begleitet werden soll. 
 
Den Plänen der Bundesregierung zufolge soll Deutschland, fünf Jahre früher als geplant, bis 2045 klimaneutral sein. „Klimaneutral“ bedeutet, 
dass nur noch so viel Treibhausgas ausgestoßen wird, wie auch wieder gebunden werden kann. Die Konzentration von CO2 in der Atmosphäre soll also nicht mehr steigen – perspektivisch muss sie sogar wieder sinken. Realistischer weise können CO2-Emissionen nicht vollständig vermieden werden – z.B. durch die Verbrennung von Holz, oder bei extremen Wetterlagen.  Der unvermeidliche restliche CO2-Ausstoß kann durch Aufforstungen und insbesondere durch nachhaltige Bodenbewirtschaftung kompensiert werden. Mehr Humus im Boden bindet Kohlenstoff, verbessert die Fruchtbarkeit und fördert die Wasserspeicherfähigkeit. Die europäische und internationale Klimapolitik sieht auch die CO2-Bindung in unterirdischen Speichern wird, was in Deutschland allerdings zurecht als kritisch angesehen wird.  
 
Im neuen Klimaschutzgesetz werden verbindliche Emissions-Minderungsziele für die 20er- und 30er-Jahre festgelegt. Die Klimaschutzbewegung sieht diese Ziele noch immer nicht als nicht ausreichend an, aber immerhin einen deutlichen Schritt in die richtige Richtung. 
 

weitere Informationen:

Gesetzentwurf der Bundesregierung
Klimapakt Deutschland